Das 2018 in Kraft getretenen Samenspenderregistergesetz gibt Menschen, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden, das Recht, die Identität des Spenders zu erfahren und öffnet damit die Möglichkeit, mit ihm in Kontakt zu treten. Das Gesetz regelt, dass Kinder ab dem 16. Lebensjahr eigenständig Auskunft erhalten, davor können die Eltern im Namen ihres Kindes Auskunft über den Spender erhalten. Forschung und Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass viele Kinder neugierig sind und solche Auskunfts- und Kontaktmöglichkeiten nutzen.
Diese Fortbildung befähigt psychosoziale und andere Fachkräfte, sowohl die mit Samenspende gezeugten Menschen als auch Samenspender und deren Familienangehörige auf Kontakte vorzubereiten und hierzu zu beraten und/oder auf Wunsch die Kontakte vorbereiten und/oder begleiten. Zum einen sollen typische Fragen beantwortet werden können, wie z.B. „Ist meine Neugier hinsichtlich des Spenders normal?“; „Was ist, wenn er kein Interesse an mir hat?“; „Mit wie vielen Kindern muss ich als ehemaliger Spender denn rechnen?“; „Wollen meine eigenen Kinder die Kinder nach Samenspende kennenlernen?“. Zum anderen sollen sie einen Kontakt vorbereiten und begleiten können und auch mit außergewöhnlichen Situationen (z.B. der Spender ist nicht auffindbar, es gibt eine große Anzahl von Halbgeschwistern) umgehen können.
Fachkräfte, die BKiD-zertifiziert sind für die Beratung im Rahmen der Gametenspende, werden durch diese Fortbildung zusätzlich für die „Beratung im Rahmen von Kontakt Kind/Spender“ zertifiziert. Die Fortbildung ist offen für 10 bis 14 Teilnehmer*innen.
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