Das 2018 in Kraft getretene Samenspenderregistergesetz sowie neue PatientInnengruppen haben dazu geführt, dass die Gesprächsführung mit Samenspendern und Wunscheltern komplexer geworden ist. So müssen (angehende) Samenspender sich damit auseinandersetzen, dass die mit ihrem Samen gezeugten Kinder Kontakt suchen. Sie müssen sich somit mit einem Sachverhalt auseinandersetzen, der i. d. R. frühestens 16 Jahre nach der Spende relevant wird. Immer häufiger kommen zudem lesbische Paare mit der Bitte, einen ihnen bekannten Mann als Spender zu untersuchen, auf Samenbanken zu. In einer solchen Konstellation wächst das Kind mit dem Wissen auf, von wem es abstammt, und die Wunscheltern und der Spender müssen gemeinsam ihre Familiengrenzen definieren. Auch ist die Zahl der alleinstehenden Frauen, die mithilfe einer Samenspende ein Kind bekommen möchten, in den vergangenen Jahren rasant gestiegen.
Diese Fortbildung gibt einen Einblick in diese und weitere neue Familienformen, die mithilfe der Samenspende möglich geworden sind. Die TeilnehmerInnen werden befähigt, sowohl mit (angehenden) Spendern als auch mit Wunscheltern diese Formen der Familienbildung zu besprechen und sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.
An der Fortbildung können Fachkräfte teilnehmen, die bei Kinderwunschzentren und in Samenbanken arbeiten und Kontakt zu Spendern und Wunscheltern haben.
Bei Bedarf kann die Veranstaltung regelmäßig (2 bis 4 mal jährlich) stattfinden, sodass neue KollegInnen hinzukommen und Themen vertieft werden können.
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